Das sogenannte Aufstiegs-Bafög basiert auf dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG). Für die Antragstellung auf Förderung ist das Amt für Ausbildungsförderung der Kreisverwaltung Mainz-Bingen zuständig. Die Handwerkskammer Mainz informiert auf ihrer Internetseite.